
Allgemeine Geschäftsbedingungen sewikom GmbHsewikom GmbH, Lange Straße 20, 37688 Beverungen
• Leistungsbeschreibung Internetzugang • Allgemeine Geschäftsbedingungen • Besondere Geschäftsbedingungen für VoIP • Widerrufsbelehrung
Telefax: 05273-224384 Mail: info@sewinet.de Leistungsbeschreibung Internetzugang Stand: 20.11.2010
1.1. SEWIKOM GmbH, Lange Straße 20, 37688 Beverungen, nachfolgend SEWIKOM genannt, stellt dem Kunden kostenpflichtig einen drahtlosen Zugang zum Internet über den Anschluss eines kompatiblen Anschlussgerätes gemäß dieser Leistungsbeschreibung zur Verfügung. Zu dieser Leistungsbeschreibung ergänzend gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB) sowie die Besonderen Geschäftsbedingungen für VoIP von SEWIKOM. 1.2. Die Dienstleistung von SEWIKOM ermöglicht dem Kunden die Übermittlung von IP-Paketen von und zum globalen Netzverbund. SEWIKOM übermittelt IP-Pakete zwischen den angeschlossenen Rechnern und stellt Übergänge zu weiteren Netzen zur Verfügung. 1.3. SEWIKOM ermöglicht dem Kunden den Zugang über verteilte Netzknoten. Ein Anspruch auf Einrichtung oder Weiterbetrieb eines bestimmten Netzknoten besteht nicht. 1.4. SEWIKOM ist nur für den Betrieb der Netzknoten zuständig. Für den Anschluss bzw. die Konfiguration des Kunden-Anschlussgerätes und der Kundenendgeräte wie PC, Firewall und Router ist der Kunde zuständig. Diese Aufgaben können vom Kunden selbst oder von SEWIKOM auf Anforderung des Kunden kostenpflichtig übernommen werden. Die Verantwortung für den Betrieb des Kunden-Anschlussgerätes verbleibt ausschließlich beim Kunden selbst. 1.5. Zuteilung von IP-Adressen: Der Kunde erhält im Rahmen dieser Dienstleistung unter Berücksichtigung der geltenden Vergabe-Richtlinien eine IP Adresse mittels DHCP dynamisch. Optional kann der Kunde eine öffentliche IP-Adresse gemäß der jeweils gültigen Preisliste erhalten. 1.6. IP-Routing: Das Routing von IP-Adressen und IP-Adressbereichen, die von SEWIKOM bereitgestellt werden, ist in der Dienstleistung inbegriffen. Das IP-Routing erfolgt statisch zwischen dem Kunden-Anschluss und dem zugeordneten Netzknoten. 1.7. Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung und den darauf bezugnehmenden Vereinbarungen mit dem Kunden. Auf Leistungen, die über die Leistungsbeschreibung hinausgehen und vom Kunden kostenlos genutzt werden, besteht kein Rechtsanspruch. Bei einer möglichen Leistungseinstellung dieser kostenlos genutzten Leistungen durch SEWIKOM entsteht für den Kunden kein Anspruch auf Minderung, Erstattung oder Schadensersatz. 1.8. SEWIKOM erbringt die Leistungen nach Ziffer 1 und 5 mit einer Verfügbarkeit von 97% im Jahresmittel. Wartungs-, Installations-, Umbauzeiten, unvermeidbare Unterbrechungen aufgrund von Änderungswünschen des Kunden sowie bei Gesprächen zu Teilnehmern, die bei anderen Netzbetreibern im In- oder Ausland angeschaltet sind, sind von der Verfügbarkeit ausgeschlossen. 1.9. Sofern der SeWiKom Service auf Funkverfahren basiert, behält sich SEWIKOM eine zeitweilige Beschränkung der Funkdienstleistungen auch außerhalb der in 1.8 aufgeführten Wartungszeiten im Hinblick auf die Kapazitätsgrenzen des eingesetzten Funkverfahrens vor. Zeitweilige Störungen des SeWiKom Service können sich auch aus Gründen höherer Gewalt, einschließlich Streiks, Aussperrungen und behördlicher Anordnungen sowie wegen technischer Änderungen an den Anlagen von SEWIKOM (z. B. Verbesserungen des Netzes, Änderung der Standorte der Anlagen, Anbindung der Stationen an das öffentliche Leitungsnetz etc.) oder wegen sonstiger Maßnahmen, die für einen ordnungsgemäßen oder verbesserten Betrieb des Netzes erforderlich sind, ergeben (z. B. Wartungsarbeiten, Reparaturen etc.). SEWIKOM wird alle zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um derartige Störungen baldmöglichst zu beseitigen bzw. auf deren Beseitigung hinzuwirken. Schließlich kann die Übertragungsgeschwindigkeit durch atmosphärische Bedingungen und topographische Gegebenheiten sowie Hindernisse (z. B. Bäume und Gebäude) gestört sein.
1.10. 1.09. gilt entsprechend für Störungen von Telekommunikationsanlagen Dritter, die SEWIKOM zur Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Kundenverhältnis nutzt. 1.11. Die angebotene Übertragungsgeschwindigkeit gibt jeweils die maximal verfügbare Internet-Bandbreite an. Der Datenverkehr im SEWIKOM Netz umfasst neben den Nutzungsdaten Protokollinformationen, die für die Übertragung und Vermittlung der Nutzdaten im Datenübertragungsnetz erforderlich sind. Der Datenverkehr wird im SEWIKOM Netz mit den angebotenen Übertragungsgeschwindigkeiten transportiert. Es ist davon auszugehen, dass ungefähr 10 % der zur Verfügung gestellten Übertragungsgeschwindigkeit für die im Datenverkehr enthaltenen Protokollinformationen in Anspruch genommen werden. Darüber hinaus ist die jeweilig nutzbare Übertragungsgeschwindigkeit abhängig von den im Nutzungszeitraum bestehenden Netzauslastungen. 2. Tarife und Abrechnung 2.1. SEWIKOM erhebt für den Service eine monatliche Gebühr. Die Anbindung des Endkunden erfolgt nur über das von SEWIKOM verwendete Anschlussgerät. Die jeweils gültigen Tarife stehen unter www.SeWiKom.de zur Verfügung oder können bei SEWIKOM angefordert werden. Das einmalige Bereitstellungsentgelt wird mit der ersten Rechnung nach der Anbindung an den SeWiKom Service fällig. Im Bereitstellungsentgelt enthalten sind: Montagematerial zur Befestigung der Empfangsantenne an Wand oder Dach, 10 Meter Netzwerkkabel sowie die Aufputz-Verlegung bis zur ersten erreichbaren Stromsteckdose des Kunden. Die monatlichen Kosten werden jeweils am 5. des Monates per Lastschriftverfahren eingezogen. Grundgebühren und Flatrates für den laufenden Monat, verbindungsabhängige Entgelte im Folgemonat. Sind monatlich zu zahlende Entgelte für Teile eines Kalendermonats zu zahlen, werden diese anteilig nach Tagen berechnet. 2.2. Der Rechnungsversand erfolgt elektronisch per E-Mail an die vom Kunden benannte und zutreffende E-Mail-Adresse. Bei postalischem Rechnungsversand in Papierformat wird ein monatlicher Aufpreis von 2,00 € berechnet. 2.3. Als Zahlungsweise wird das Lastschriftverfahren angewandt. Die hierzu erforderlichen Daten sowie die Einzugsermächtigung hat der Kunde bei Vertragsschluss anzugeben. 2.4. Gebühren für durch den Kunden zu vertretende Rücklastschriften hat der Kunde zu tragen. Für jeden Fall werden Bearbeitungsgebühren in Höhe von 12,00 € fällig. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, ein Schaden sei überhaupt nicht oder in wesentlich niedrigerer Höhe entstanden. 2.5. Tritt ein Fall von 2.4. ein oder gerät der Kunde mit der Entgeltzahlung in Verzug, kann SEWIKOM den Service des Kunden sperren oder den Zugang zum Internet anderweitig unterbinden. Die Sperre wird unverzüglich nach Verbuchung des rückständigen Betrages bei SEWIKOM aufgehoben. Die Sperrung entbindet den Kunde nicht von seiner Verpflichtung zur Zahlung der Grundentgelte. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt in jedem Falle unberührt. 2.6. Die Zahlungspflicht besteht auch für Rechnungsbeträge, die durch befugte oder unbefugte Nutzung des SEWIKOM Anschlusses des Kunden durch Dritte entstanden sind, soweit der Kunde diese zu vertreten hat. Zu vertreten hat der Kunde jede Nutzung, die er in zurechenbarer Weise ermöglicht oder gestattet hat. Der Kunde wird alle berechtigten Mitnutzer seiner Verbindungskennung hierauf aufmerksam machen. 2.7. Einwendungen gegen die Rechnung hat der Kunde innerhalb von vier Wochen ab Zugang der Rechnung schriftlich gegenüber SEWIKOM GmbH, Lange Straße 20, 37688 Beverungen, Telefax: 05273-224384 oder E-Mail: info@sewinet.de anzuzeigen. Die Unterlassung rechtzeitiger Einwendungen gilt als Genehmigung. SEWIKOM wird den Kunden in den Rechnungen auf die Folgen einer unterlassenen rechtzeitigen Anzeige besonders hinweisen. Gesetzliche Ansprüche des Kunden bei begründeten Einwendungen bleiben unberührt. 2.8. SEWIKOM behält sich das Recht vor, Änderungen der Tarife für den SeWiKom Service vorzunehmen, um die Tarife an die Marktgegebenheiten der Diensterbringung oder an die Bedingungen der Zulieferer von SEWIKOM anzupassen, sofern die Änderungen für den Kunden unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen zumutbar sind. SEWIKOM wird die Kunden mindestens 4 Wochen vor dem Inkrafttreten in geeigneter Form (schriftlich oder elektronisch) über Änderungen der Tarife informieren. Sollte der Kunde mit einer Tariferhöhung nicht einverstanden sein, ist er berechtigt, sich von dem Vertrag innerhalb einer Frist von vier Wochen ab Zugang der Mitteilung über die Tariferhöhung zum Datum des Inkrafttretens der Änderung zu lösen. Kündigt der Kunde nicht fristgerecht, gelten ab dem Zeitpunkt ihres Inkrafttretens die Änderungen des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden als vereinbart. SEWIKOM wird den Kunden hierauf ebenfalls in der Mitteilung über die Tariferhöhung besonders hinweisen. 2.9. Der Kunde hat die Möglichkeit zum Beginn des nächsten Abrechnungszeitraumes das Tarifmodell zu wechseln. Voraussetzung dafür ist, dass es die technischen Möglichkeiten zulassen und SEWIKOM der schriftliche Änderungswunsch des Kunden 10 Werktage vor Beginn des nächsten Abrechnungszeitraumes zugeht. Ein Upgrade des Tarifmodells (Erhöhung der Bandbreite oder Tarifupgrade) ist kostenlos. Eine Reduzierung der Bandbreite oder des Volumentarifes sind gegen ein einmaliges Entgelt von je 20,00 € möglich. Mit der Einrichtung eines neuen Preismodells beginnt eine neue Mindestvertragslaufzeit von 12 Monaten, sofern nicht aus dem ursprünglichen Vertrag noch eine längere Restvertragslaufzeit besteht. 3. Vertragsdauer 3.1. Der Vertrag über die Bereitstellung des SeWiKom Service wird erst wirksam, nachdem dieser erfolgreich beim Kunden betrieben werden kann. Infolgedessen werden sämtliche Entgelte frühestens ab erfolgreicher Bereitstellung des SeWiKom Service gem. Ziffer 2 fällig. 3.2. Die Mindestvertragsdauer für den SeWiKom Service beträgt 24 Monate ab Freischaltungstermin des Anschlusses. 3.3. Die Kündigungsfrist beträgt 30 Tage zum Vertragsende. Erfolgt keine Kündigung, verlängert sich der Vertrag automatisch um jeweils ein weiteres Jahr. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. 4. Nutzung durch Dritte 4.1. Dem Kunden ist es nicht gestattet, den SeWiKom Service ohne Erlaubnis von SEWIKOM Dritten zu überlassen, gemeinschaftlich oder an mehreren Standorten zu nutzen. 4.2. Der Kunde hat auch die Preise zu zahlen, die durch die befugte oder unbefugte Nutzung von Dritten entstanden sind, soweit er diese zu vertreten hat. 4.3 Verwendet der Kunde einen Router mit WLAN-Funktion, so hat er durch entsprechende Verschlüsselung des WLANs eine unberechtigte Nutzung Dritter zu unterbinden. 5. Pflichten des Kunden 5.1. Der Kunde verpflichtet sich zu einer rechtmäßigen Benutzung der Dienste von SEWIKOM. Er versichert insbesondere, im Rahmen der Benutzung keine strafrechtlich relevanten Inhalte abzurufen oder zu verbreiten oder sonstige Rechte Dritter zu verletzen. Untersagt ist vor allem die Verbreitung von jugendgefährdenden, kinderpornogra-fischen, extremistischen und rassistischen Inhalten, die Belästigung und Bedrohung Dritter durch Virenangriffe und Kettenbriefe, der Missbrauch der Dienste von SEWIKOM für einen Eingriff in die Sicherheitsvorkehrungen eines fremden Netzwerks, Hosts oder Accounts (Cracking, Hacking sowie Denial of Service Attacks) sowie jeglicher Eingriff in das Netz von SEWIKOM, der nicht der bloßen Inanspruchnahme der vertraglichen Dienste von SEWIKOM dient. 5.2. Der Kunde ist verpflichtet Gebühren und Kosten, die im Rahmen einer Strafverfolgung zu Verletzungen unter 5.1. stehen und SEWIKOM in Rechnung gestellt werden oder entstehen, zu tragen. 5.3. Der kontinuierliche, exzessive Transfer von Datenvolumen ist unzulässig. Eine übermäßige Belastung der Netzinfrastruktur wird unter anderem durch Spamming in Mails und News, Junk-Mails, Cross-Posting, zeitlich übermäßiger Teilnahme an Tauschbörsen oder Peer-to-Peer Anwendungen bewirkt. In diesem Fall ist SEWIKOM berechtigt, die Leistungserbringung gegenüber dem Nutzer vorübergehend durch Reduzierung der Bandbreite einzuschränken und/oder diesen zur vertragsgemäßen Nutzung der Anschlüsse aufzufordern. Die Leistungseinschränkung kann zur Vermeidung drohender Störungen der Netzintegrität und/oder der SEWIKOM-Einrichtungen ohne Ankündigung vorgenommen werden, wenn zeitgleich eine Aufforderung zur vertragsgemäßen Nutzung an den betroffenen Nutzer versandt wird. Die Leistungseinschränkung ist wieder aufzuheben, sobald die Nutzung den vertraglichen Rahmen nicht mehr überschreitet oder eine Beeinträchtigung der Netzintegrität und Gefährdung der SEWIKOM-Einrichtungen nicht mehr zu befürchten ist. Im Falle eines wiederholten Verstoßes ist SEWIKOM auch berechtigt, das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund zu kündigen und/oder die Sperrung des Nutzerzuganges vorzunehmen. 5.4. Sofern SEWIKOM dem Kunden für seine Dienste Speicherplatz auf den Maschinen von SEWIKOM zur Verfügung stellt, verpflichtet sich der Kunde, auf dem bereitgestellten Speicherplatz weder rechtswidrige Informationen zu hinterlegen noch in irgendeiner Form auf strafbare Dienste, die von ihm oder Dritten angeboten werden, hinzuweisen oder Hyperlinks zu solchen Internet-Adressen zu platzieren. Der Kunde verpflichtet sich insbesondere die Bestimmungen der Gesetze gegen die Verbreitung rechtswidriger und/oder jugendgefährdender Inhalte (in ihrer jeweils gültigen Fassung) zu beachten. Soweit SEWIKOM wegen eines vom Kunden zu vertretenden Verstoßes gegen die vorgenannten gesetzlichen Regelungen in Anspruch genommen wird, verpflichtet sich der Kunde, diese von allen denkbaren Ansprüchen Dritter freizustellen. Verstößt der Kunde gegen diese Verpflichtungen und entfernt er die entspre-chenden Inhalte nicht auf erste Anforderung, ist SEWIKOM berechtigt, ihren Server für den Kunden stillzulegen und/oder den Vertrag fristlos zu kündigen. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. 6. Haftung 6.1. Die Haftung von SEWIKOM ist nach § 7 TKV wie folgt begrenzt: Verstößt SEWIKOM bei dem Erbringen von Telekommunikations-dienstleistungen für die Öffentlichkeit schuldhaft gegen das Telekommunikationsgesetz, gegen eine aufgrund dieses Gesetzes erlassene Rechtsverordnung oder gegen eine Anordnung der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post und bezweckt die Vorschrift oder die Verpflichtung den Schutz des Kunden, so ist die Haftung für Vermögensschäden auf 2.000,00 € beschränkt. Gegenüber der Gesamtheit der Geschädigten ist die Haftung von SEWIKOM auf 1 Million Euro jeweils je schadensverursachendes Ereignis begrenzt. Übersteigen die Entschädigungen, die mehreren aufgrund desselben Ereignisses zu leisten sind, die Höchstgrenze, so wird der Schadensersatz in dem Verhältnis gekürzt, in dem die Summe aller Schadensersatzansprüche zur Höchstgrenze steht. Die Haftungsbegrenzung der Höhe nach entfällt, wenn der Schaden vorsätzlich verursacht wurde. 6.2. Außerhalb des Anwendungsbereichs von Absatz 1 richtet sich die Haftung nach den AGB von SEWIKOM. 7. Datenschutz 7.1. SEWIKOM wird die zur Durchführung dieses Vertrages erforderlichen Daten nach den gültigen gesetzlichen Bestimmungen erheben, verarbeiten und nutzen. 7.2. SEWIKOM ist berechtigt, die Kundendaten gegenüber Geschäftspartnern, die für die zur Verfügungsstellung der Dienste von SEWIKOM erforderlich sind, zu übermitteln. 7.3 Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass er telefonisch / per E-Mail oder postalisch über neue Produkte und Angebote von SEWIKOM informiert wird. Das Einverständnis kann jederzeit widerrufen werden.
Allgemeine Geschäftsbedingungen SEWIKOM GmbH Stand 20.11.2010
1. Geltungsbereich 1.1. Für alle Angebote, Lieferungen und Leistungen der SEWIKOM GmbH, nachfolgend SEWIKOM genannt, und dem Kunden gelten die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB). Diese AGB gelten in Ergänzung der jeweiligen Leistungsbeschreibung von SEWIKOM. 1.2. Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur dann, wenn ihre Geltung durch SEWIKOM ausdrücklich schriftlich anerkannt worden ist. Die Geschäfts-bedingungen von SEWIKOM gelten auch dann, wenn sie in Kenntnis entgegenstehender oder von ihren Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführt. 2. Vertragsabschluss 2.1. Die Angebote von SEWIKOM sind freibleibend. Auch nach Vertragsabschluss gelten sämtliche Angebote von SEWIKOM vorbehaltlich der Selbstbelieferung durch Lieferanten, sofern die Nichtbelieferung auf Gründen beruht, welche SEWIKOM nicht zu vertreten hat. 2.2. Nach einer Bestellung durch den Kunden erfolgt eine schriftliche Auftragsbestätigung, durch die der Vertrag mit SEWIKOM zustande kommt, sofern SEWIKOM keine zusätzlichen Bedingungen stellt. 3. Lieferung und Lieferverzug 3.1. Liefertermine oder Fristen sind unverbindlich. 3.2. Angaben in bei Vertragsabschluss gültigen Prospekten, Katalogen und schriftlichen Unterlagen über Modelle, Konstruktionen, Materialen usw. stellen vorbehaltlich individueller Abreden keine Beschaffenheits-, Haltbarkeits- oder sonstige Garantie dar. 4. Reparaturbedingungen Sofern der Kunde bei SEWIKOM eine Reparatur beauftragt, die nicht unter die Gewährleistung fällt, gilt folgende Regel: Auch wenn ein Auftrag nicht durchgeführt werden kann, weil der beanstandete Fehler bei der Überprüfung nicht festgestellt werden konnte, ein benötigtes Ersatzteil nicht mehr zu beschaffen ist oder die Reparatur in einem Missverhältnis zum Wert des Auftragsgegen-standes stehen würde, wird der entstandene Aufwand dem Kunden in Rechnung gestellt. 5. Preise und Zahlungsbedingungen für Hard- und Software und Installation 5.1. SEWIKOM erhebt für die Bereitstellung des Dienstes und die systemseitige Einrichtung des Kunden ein einmaliges Bereitstellungsentgelt in Höhe von 99,00 EUR inkl. 19% MwSt. Der Kunde kann SEWIKOM darüber hinaus gemäß der jeweils aktuell gültigen Preisliste mit der Installation der Empfangsantenne beauftragen. 5.2. Für den Fall, dass vom Kunden Hard- oder Software von SEWIKOM bestellt wird, ergeben sich die Preise vorbehaltlich aus der bei Vertragsabschluss gültigen Preisliste. Vereinbarte Nebenleistungen wie Verpackung, Transportkosten und Transportversicherung werden zusätzlich berechnet. 5.3. Führt der Kunde die Installation der Kundenendgeräte selbst durch und kommt es dadurch zu Beeinträchtigungen des Dienstes, so ist SEWIKOM berechtigt für den entstandenen Aufwand der Entstörung ein Entgelt entsprechend der aktuell gültigen Preisliste zu erheben. 5.4. SEWIKOM behält sich das Recht vor, Änderungen der Preise für Hard- und Software vorzunehmen, um die Preise an die Bedingungen der Zulieferer von SEWIKOM anzupassen, sofern die Änderungen für den Kunden unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen zumutbar sind. 5.5. Hard- und Software, die von SEWIKOM geliefert wird, wird dem Kunden mit der Lieferung in Rechnung gestellt. Die Rechnungen sind sofort fällig. 5.6. SEWIKOM vereinbart im Rahmen der Installation und Bereitstellung des Anschlusses verbindliche Termine. Der erste Termin dient der Feststellung der Anschlussmöglichkeit durch Begehung der Lokation, einer Testmessung durch einen Techniker und gegebenenfalls die unmittelbare Installation des Kundenendgerätes und Inbetriebnahme des Anschlusses durch SEWIKOM. Sollte im ersten Termin festgestellt werden, dass Vorarbeiten notwendig sind, welche nicht im Vorhinein zu identifizieren waren, werden diese besprochen und vereinbart. Diese können kundenseitig oder gegen Mehraufwand durch SEWIKOM erbracht werden. Der weitere Termin zur Installation wird festgelegt und gilt als verbindlich. Daraufhin folgt der zweite Termin. Die Installation des Kundenendgerätes erfolgt zum vereinbarten Zeitpunkt und ist Voraussetzung für die Bereitstellung des Anschlusses. Im Falle der Installation durch den Kunden oder durch Ihn beauftragte Dritte, übernimmt der Kunde die Gewährleistung für die ordnungsgemäße Ausführung der Installation. Evtl. durch den Kunden verursachte Schäden am SeWiKom Empfangsgerät gehen zu Lasten des Kunden. 5.7. Bei Nichteinhaltung von Terminabsprachen für die Standardinstallation des Anschlussgerätes bzw. des Access Points ohne zeitgerechte Information an SEWIKOM berechtigt, eine Aufwandsentschädigung von pauschal 40,00 € zu erheben und gesondert zu berechnen. 6. Zahlungspflicht des Kunden 6.1. Gegen die Ansprüche von SEWIKOM kann der Kunde nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Kunden unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt. 6.2. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts ist gegenüber Unternehmern ebenso auf rechtskräftige oder unbestrittene Forderungen beschränkt. 6.3. Der Kunde darf Ansprüche gegen SEWIKOM nicht an Dritte ohne Genehmigung von SEWIKOM abtreten. SEWIKOM wird die Genehmigung hierzu nicht ohne triftigen Grund verweigern. 7. Eigentumsvorbehalt SEWIKOM behält sich das Eigentum an allen gelieferten Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung aller gegenwärtigen Forderungen vor, die ihr gegen den Kunden aus der Geschäftsverbindung zustehen. Zur Nutzung des Produktes werden dem Kunden die notwendigen technischen Endgeräte für die Dauer des Vertragsverhältnisses überlassen. Die Entscheidung welche Geräte dem Kunden zur Verfügung gestellt werden, obliegt ausschließlich SEWIKOM. Die technischen Anschlussgeräte sind die Außenantenne inkl. Netzteil und Verbindungskabel. Die technischen Geräte verbleiben im Eigentum SEWIKOM. Bei Zerstörung der Endgeräte, die auf fahrlässige Handhabung oder mutwillige Zerstörung zurückzuführen ist, ist SEWIKOM berechtigt, dem Kunden ggf. eine Reparatur mit bis zu 350,00 € in Rechnung zustellen.
Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses sind die technischen Geräte als Paket auf dem Postwege zurückzuliefern. Die Kosten des Versandes sind vom Kunden zu übernehmen. 8. Gewährleistung 8.1. Der Kunde hat SEWIKOM Mängel unverzüglich anzuzeigen. Ist der Kunde Kaufmann, setzen Mängelansprüche voraus, dass er seinen nach den gesetzlichen Voraussetzungen des § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Offensichtliche Mängel müssen in diesem Falle innerhalb von zwei Wochen nach Empfang der Ware schriftlich gerügt werden; ansonsten gilt die Ware als ordnungsgemäß und vollständig geliefert. 8.2. Sofern ein Mangel vorliegt, erfolgt nach Wahl des Kunden Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Sache. Die Beseitigung des Mangels erfolgt durch Ersatz oder Instandsetzung fehlerhafter Teile. 8.3. Im Falle einer wirtschaftlich nicht zumutbaren Mängelbeseitigung durch Instandsetzung, behält sich SEWIKOM vor den Mangel durch Lieferung einer mangelfreien Sache zu beheben. 8.4. Schlägt die Nachbesserung fehl, insbesondere wenn der Fehler nicht beseitigt werden kann oder für den Kunden weitere Nachbesserungsversuche unzumutbar sind, kann der Kunde die Herabsetzung des Entgeltes oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. 8.5. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Fehler oder Schäden, die verursacht werden durch betriebsbedingte Abnutzung und natürlichen Verschleiß, unsachgemäßen Gebrauch, Bedienungsfehler des Kunden, falschen Anschluss, höhere Gewalt z.B. Blitzschlag oder netzbedingte Überspannungen, Feuchtigkeit aller Art, falsche oder fehlerhafte Software des Kunden. 9. Haftung 9.1. Die Haftung von SEWIKOM auf Schadensersatz ist ausgeschlossen, sofern nicht Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz vorliegt. 9.3. Bei etwaigen Produkthaftungsschäden behält sich SEWIKOM vor, die Haftung bei Anwendbarkeit nach §7 TKKVO zu beschränken. 9.4. Sofern SEWIKOM haftet, ist der Schadensersatz auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Die Gesamthaftung von SEWIKOM ist auf max. 1 Mio. EUR begrenzt. 9.5. Soweit die Schadensersatzhaftung gegenüber SEWIKOM ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung ihrer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen. 9.6. Für den Verlust von Daten und/oder Programmen haftet SEWIKOM insoweit nicht, als der Schaden darauf beruht, dass es der Kunde unterlassen hat, Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verloren gegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können. 10. Service- und Entstörungszeiten 10.1. SEWIKOM stellt während der üblichen Geschäftszeiten eine Störungshotline zur Verfügung. Diese ist werktags von 08:00 Uhr bis 19:00 Uhr erreichbar. 10.2. Bei privat genutzten Anschlüssen garantiert SEWIKOM werktags eine Reaktionszeit innerhalb von 24 Stunden und eine Entstörungszeit von 48 Stunden, jeweils ab dem Zeitpunkt des Eingangs der Störungsmeldung bei SEWIKOM. 10.3. Bei geschäftlich genutzten Anschlüssen garantiert SEWIKOM werktags eine Reaktionszeit innerhalb von 6 Stunden und eine Entstörungszeit von 24 Stunden, jeweils ab dem Zeitpunkt des Eingangs der Störungsmeldung bei SEWIKOM. 11. Schlussbestimmungen 11.1. Erfüllungsort aller Leistungen von SEWIKOM ist gegenüber Kaufleuten der Sitz von SEWIKOM. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen ist der Sitz von SEWIKOM. 11.2. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. 11.3. Sollten Bestimmungen dieser AGB oder sonstiger Vereinbarungen zwischen den Parteien gegen zwingende gesetzliche Bestimmungen verstoßen oder sollte sich herausstellen, dass eine Regelungslücke vorliegt, die durch gesetzliche Regelungen nicht geschlossen werden kann, so gilt eine Regelung, die dem beabsichtigten wirtschaftlichen Ergebnis am Nächsten kommt.
Besondere Geschäftsbedingungen zur Nutzung des SeWiKom VoIP-Dienstes 1. Vertragsgegenstand 4.5. FLAT-Rate-Angebote dienen ausschließlich der privaten Nutzung und unterliegen dem fair-use Gebot. Bei dauerhafter exzessiver Nutzung der FLAT-Angebote steht SEWIKOM ein Kündigungsrecht des Tarifoption Flatrate gem. Absatz 3.3. zu.
Zuständige Aufsichtsbehörde:
Widerrufsrecht für Verbraucher:
Sofern es sich bei dem Kunden um einen Verbraucher handelt, also dieser den SEWIKOM Service nicht zur Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit bestellt, kann der Kunde seine Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerruffrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: SEWIKOM GmbH; Lange Straße 20, 37688 Beverungen; Telefax: 05273-224384 oder E-Mail: service@SeWiKom.de. Das Widerrufrecht erlischt mit Ablauf der Widerruffrist oder wenn SEWIKOM mit ausdrücklicher Zustimmung des Kunden mit der Erbringung des SEWIKOM Service beginnt.
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